Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  1. 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
    1. 1.1
      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Einzelunternehmers Christian Ackermann, Vorrastraße 43, 90482 Nürnberg, (nachfolgend „Lizenzgeber“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher (nachfolgend „Lizenznehmer“) mit dem Lizenzgeber hinsichtlich der vom Lizenzgeber in seinem Online-Shop unter www.ackisoft.de dargestellten Produkte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
    2. 1.2
      Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    3. 1.3
      Produkt im Sinne dieser AGB ist ein Lizenzschlüssel, der dem Lizenznehmer technischen Zugriff auf bestimmte Funktionen einer bereits auf einem Endgerät installierten Software des Lizenzgebers erlaubt und mit dem zugleich bestimmte in diesen AGB näher geregelte Nutzungsrechte an der jeweiligen Software eingeräumt werden.
  2. 2. Vertragsschluss
    1. 2.1
      Die im Online-Shop des Lizenzgebers dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Lizenzgebers dar sondern dienen zur Abgabe eines Angebots durch den Lizenznehmer.
    2. 2.2
      Der Lizenznehmer kann das Angebot über das in den Online-Shop des Lizenzgebers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Lizenznehmer, nachdem er die ausgewählten Produkte in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
    3. 2.3

      Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,

      • indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
      • indem er den Lizenznehmer bei einem kostenpflichtigen Angebot nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder
      • indem er dem Lizenznehmer den bestellten Lizenzschlüssel per E-Mail bereitstellt, wobei insoweit der Zugang des Lizenzschlüssels beim Lizenznehmer maßgeblich ist.

      Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

    4. 2.4
      Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmern zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
    5. 2.5
      Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers wird der Vertragstext vom Lizenzgeber gespeichert und dem Lizenznehmer nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Lizenznehmer nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Lizenzgebers abgerufen werden.
    6. 2.6
      Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
    7. 2.7
      Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
    8. 2.8
      Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung
      angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
  3. 3. Vertragsgegenstand
    1. 3.1
      Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers. Sofern dort nichts anderes beschrieben ist, schuldet der Lizenzgeber die Überlassung eines Lizenzschlüssels für die von ihm beschriebene, bereits auf einem Endgerät des Lizenznehmers installierte Software in digitaler Form und die Einräumung der vertraglich vereinbarten Rechte zur Nutzung der jeweiligen Software.
    2. 3.2
      Der Lizenznehmer erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software. Der Lizenzgeber schuldet nicht die Herausgabe des Quellcodes (Source Codes) der Software.
    3. 3.3
      Für die Beschaffenheit der Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.
  4. 4. Vergütung
    1. 4.1
      Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, wird dem Lizenznehmer der vertragsgegenständliche Lizenzschlüssel gegen Entgelt überlassen. Die Höhe des vom Lizenznehmer zu zahlenden Entgelts ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung des Lizenzgebers. Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise und gelten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten fallen nicht an.
    2. 4.2
      Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, kann der Lizenznehmer die Lizenzen vorab per Überweisung oder per PayPal bezahlen.
    3. 4.3
      Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
    4. 4.4
      Bei Auswahl der Zahlungsart “PayPal” erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
  5. 5. Lieferung
    Der Lizenzgeber bewirkt die Lieferung, indem er dem Lizenznehmer den bestellten Lizenzschlüssel per E-Mail zusendet.
  6. 6. Nutzungsrechtseinräumung
    1. 6.1
      Der überlassene Lizenzschlüssel berechtigt den Lizenznehmer zur dauerhaften Nutzung der aus der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlichen Software des Lizenzgebers in dem dort beschriebenen Umfang. Sofern sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, übertragbares Recht ein, die betreffende Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung auf maximal zwei Endgeräten ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.
    2. 6.2
      Ein Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. Nicht erlaubt sind insbesondere eine Änderung, Weiterentwicklung, Disassemblierung, Rekompilierung sowie Reverse-Engineering.
    3. 6.3
      Die Vermietung der Software ist nicht zulässig.
    4. 6.4
      Dem Lizenznehmer ist es verboten, vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.
    5. 6.5
      Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
    6. 6.6
      Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
    7. 6.7
      Macht der Lizenznehmer von seinem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu löschen.
    8. 6.8
      Bei Mehrnutzung von Software über die vereinbarten eingeräumten Nutzungsrechte hinaus ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, ist der Lizenzgeber berechtigt nach seiner Wahl, entweder die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 7.1 zu kündigen oder den für die weiter gehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Lizenzgebers in Rechnung
      zu stellen, soweit der Lizenznehmer nicht einen niedrigeren Schaden des Lizenzgebers nachweist. Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche des Lizenzgebers bleiben unberührt.
    9. 6.9
      Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die gemäß Ziffer 4.1 dieser AGB geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.
  7. 7. Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechtseinräumung
    1. 7.1
      Verletzt der Lizenznehmer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus.
    2. 7.2
      Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software und alle Kopien zu löschen. Auf Verlangen des Lizenzgebers gibt der Lizenznehmer über die Löschung eine Erklärung ab.
    3. 7.3
      Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.
  8. 8. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
    1. 8.1
      Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
    2. 8.2
      Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für die Freischaltung und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.
    3. 8.3
      Der Lizenznehmer hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
  9. 9. Mängelhaftung
    Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
  10. 10. Haftung
    Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

    1. 10.1

      Der Lizenzgeber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

      • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
      • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
      • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
    2. 10.2
      Verletzt der Lizenzgeber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Lizenzgeber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.
    3. 10.3
      Im Übrigen ist eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
    4. 10.4
      Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  11. 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    1. 11.1
      Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
    2. 11.2
      Handelt der Lizenznehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lizenzgebers. Hat der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Lizenzgeber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Lizenznehmers anzurufen.